TIPPS & CHECKLISTEN.

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Zur Erstellung einer Wertermittlung für Ein- und Zweifamilienhäuser benötige ich folgende Unterlagen:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Lageplan, Auszug aus der Flurkarte (falls vorhanden).
  • Planunterlagen (maßstabsgerecht) mit Bemaßungen, wie Grundrisse der einzelnen Stockwerke, Ansichten des Hauses und Querschnitte des Hauses
  • Bauakte mit Baugenehmigungen, Baubeschreibungen und Flächenberechnungen
  • Informationen über größere und umfangreiche Modernisierungs- und Instandhaltungskosten der letzten 15 – 20 Jahre (z.B. Heizung, Fenster, Bäder).
  • Energieausweis (falls vorhanden).

zusätzlich bei Vermietung (Mehrfamilienhäuser, Laden- oder Gewerbeeinheiten):

  • Mietverträge / Pachtverträge
  • Informationen zu besonderen Vereinbarungen

zusätzlich bei Eigentumswohnungen / Teileigentum:

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Regelungen zu Sondernutzungsrechten
  • Beschlussprotokoll und Hausgeldabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Instandhaltungsrücklagen
  • Wirtschaftsplan

Mit Vollmacht können verschiedene Unterlagen auch von mir besorgt werden.

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„Richtig Lüften und Heizen“

Die beste Lüftung ist die so genannte Stoßlüftung, hierbei wird bei ganz geöffnetem Fenster die komplette Raumluft vollständig ausgetauscht.

Die Lüftung sollte in den kalten Monaten nicht zu lange stattfinden, weil sonst die Temperatur der Wandoberflächen im Raum zu stark abnimmt.

Folgende Richtwerte sind auf eine Zimmergröße von ca. 16 m² und eine Fenstergröße von ca. 1,5 m² bezogen.

In den Monaten :

  • Dezember, Januar, Februar -> ca. 8 Minuten

  • März, November -> ca. 10 Minuten

  • April, Oktober -> ca. 15 Minuten

  • Mai, September -> ca. 20 Minuten

  • Juni, Juli, August -> ca. 30 Minuten

– Die Stoßlüftung sollte nach den Richtwerten 3 x täglich ausgeführt werden.

– Bei Bedarf auch öfter zum Beispiel: nach dem Duschen, nach dem Kochen,

beim Wäsche trocknen oder wenn viele Personen im Raum sind.

– Fenster in den kalten Monaten nicht kippen dafür mehrmals täglich bei komplett geöffnetem Fenster Stoßlüften.

– Die Raumtemperatur sollte nicht unter 16°C absinken.

Im Wohnbereich und in der Küche reichen 19°C bis 21°C aus, im Bad gegebenenfalls etwas wärmer, dagegen sollte im Schlafzimmer die Temperatur bei 18°C liegen.

– Je kühler die Raumtemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.

– Die Heizkörper bei Abwesenheit nie abschalten nur moderat absenken, so dass die Räume immer temperiert bleiben. Ein erneutes Aufheizen von ausgekühlten Zimmern braucht viel mehr Heizenergie.